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   BFH, 13.04.2011 - X B 69/10   

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https://dejure.org/2011,10142
BFH, 13.04.2011 - X B 69/10 (https://dejure.org/2011,10142)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - X B 69/10 (https://dejure.org/2011,10142)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - X B 69/10 (https://dejure.org/2011,10142)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente; Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, ZPO § 323, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 323 ZPO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW
  • rewis.io

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 323
    Möglichkeit der Umwandlung einer ursprünglich als dauernde Last vereinbarten Versorgungsleistung in eine Leibrente bei Bestehen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses zwischen den Parteien

  • datenbank.nwb.de

    Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente bei einem typischen Altenteilsvertrag; Abänderbarkeit eines Vermögensübergabevertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.03.2004 - X R 11/03

    Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    a) Das Senatsurteil vom 31. März 2004 X R 11/03 (BFH/NV 2004, 1389) enthält keine Aussagen zur Bedeutung eines ausdrücklichen Ausschlusses des § 323 ZPO, der dort gar nicht vereinbart worden war.

    Der dort zu beurteilende Sachverhalt ist im entscheidenden Punkt insofern mit dem Streitfall vergleichbar, als der Senat ausgeführt hat, der dortige Übergabevertrag komme angesichts der Regelung zahlreicher zivilrechtlicher Streitigkeiten "gerichtlichen Vergleichen im Ergebnis nahe" (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1389, unter II.3.b bb).

    c) Der Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache würde im Übrigen bereits entgegenstehen, dass es sich bei der Feststellung, ob wiederkehrende Leistungen abänderbar sind, um eine Vertragsauslegung handelt, die vom BFH nur eingeschränkt überprüfbar ist (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1389, unter II.3. vor a).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    Dies habe der Große Senat des BFH (Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) jedenfalls aus Gründen der Rechtskontinuität fortgelten lassen, auch wenn die zivilrechtliche Rechtsnatur als Altenteilsleistung durch eine solche Vereinbarung nicht berührt werde.

    So liegt nach der überkommenen und vom Großen Senat ausdrücklich fortgeführten Rechtsprechung eine Leibrente (nur) vor, wenn auf die Rechte aus § 323 ZPO ausdrücklich verzichtet wird (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C.I.5.).

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO --anders als die Kläger meinen-- nicht allein prozessual zu verstehen ist, sondern darüber hinaus nach den Gepflogenheiten, die sich in der kautelarjuristischen Praxis herausgebildet haben, bedeutet, dass der Vertrag nach Maßgabe des materiellen Rechts, auf das die Vorschrift des § 323 ZPO Bezug nimmt, abänderbar sein soll (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C.II.3.).

  • BFH, 03.03.2004 - X R 135/98

    Versorgungsvertrag - Von der Leibrente zu einer dauernden Last

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    Zwar trifft es zu, dass der Senat es in seinem Urteil vom 3. März 2004 X R 135/98 (BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824, unter II.2. vor a) --im ersten Schritt-- zunächst offen gelassen hat, ob bei einem typischen Altenteilsvertrag die Leistungen trotz ausdrücklichen Ausschlusses von § 323 ZPO als dauernde Last anzusehen seien.

    Entscheidend ist aber, dass der Senat im angeführten Urteil in BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824 (unter II.2.a) darauf verwiesen hat, dass von der Rechtsprechung seit jeher die Möglichkeit zugelassen worden ist, durch den Ausschluss der Rechte aus § 323 ZPO eine lediglich mit dem Ertragsanteil abziehbare und steuerbare Leibrente zu vereinbaren.

    Wenn die Rechtsprechung den Parteien eines Versorgungsvertrags die Möglichkeit eröffnet, auf geänderte Bedarfslagen mit der Umwandlung einer ursprünglich als Leibrente vereinbarten Zahlung in eine dauernde Last zu reagieren (Senatsurteil in BFHE 205, 447, BStBl II 2004, 824), dann besteht auch die Möglichkeit, eine ursprünglich als dauernde Last vereinbarte Versorgungsleistung bei geänderter Interessenlage in eine Leibrente umzuwandeln.

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    c) Dieser Rechtssatz --nicht aber ein vom FG-Urteil abweichender Rechtssatz-- ist auch in dem weiteren von den Klägern angeführten Senatsurteil vom 27. August 1997 X R 54/94 (BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa) wiederholt worden.

    Der Senat hat ergänzt, nur wenn die Vertragsparteien die Voraussetzungen einer Abänderung nicht ausdrücklich geregelt hätten, könne sich die Abänderbarkeit aus der Rechtsnatur des Vertrages ergeben (BFH-Urteil in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b bb).

  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    b) Auch das Senatsurteil vom 15. März 1994 X R 93/90 (BFH/NV 1994, 848) äußert sich nicht zu einem ausdrücklichen Ausschluss des § 323 ZPO.

    Trotz dieser Bezugnahme hat der Senat indes ausgeführt, es könnten gleichmäßige Leistungen vorliegen, wenn die Vertragspartner deren Höhe materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteil in BFH/NV 1994, 848, unter 3.b).

  • BFH, 08.09.2005 - II B 122/04

    NZB: Darlegungsanforderungen bei der Rüge von Verfassungsverstößen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    Allein der Hinweis auf das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage genügt den Darlegungsanforderungen indes nicht (BFH-Beschluss vom 8. September 2005 II B 122/04, BFH/NV 2006, 100).
  • BFH, 17.08.2005 - IX B 58/05

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (BFH-Beschlüsse vom 19. August 2004 II B 22/03, BFH/NV 2005, 156, und vom 17. August 2005 IX B 58/05, BFH/NV 2005, 2044).
  • BFH, 19.08.2004 - II B 22/03

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.; GbR

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X B 69/10
    Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (BFH-Beschlüsse vom 19. August 2004 II B 22/03, BFH/NV 2005, 156, und vom 17. August 2005 IX B 58/05, BFH/NV 2005, 2044).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    In der Senatsentscheidung vom 13. April 2011 X B 69/10 (BFH/NV 2011, 1330) seien sämtliche Verpflichtungen aus einem Hofübergabevertrag aufgrund tiefgreifender Zerwürfnisse 18 Jahre später durch eine wertgesicherte Leibrente abgelöst worden.
  • BFH, 10.06.2013 - X B 258/12

    Fahrtenbuch in Form monatsweiser Blätter

    Allein der Hinweis auf das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage genügt den Darlegungsanforderungen nicht (BFH-Beschlüsse vom 8. September 2005 II B 122/04, BFH/NV 2006, 100, und vom 13. April 2011 X B 69/10, BFH/NV 2011, 1330, unter II.2.).
  • BFH, 27.11.2012 - X B 48/11

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den

    a) Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO fehlt einer Rechtssache auch dann, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage höchstrichterlich bereits geklärt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 13. April 2011 X B 69/10, BFH/NV 2011, 1330).
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